Dachbeschichtungen ???
Nachträgliche Beschichtungen von Dachsteinen und Wellplatten.
Aus gegebenen Anlass möchten wir den Artikel der Arge Ziegeldach
aufnehmen und veröffentlichen. In letzter Zeit sind sie wieder
unterwegs, die Dachbeschichter. Wir warnen eindringlich, diesen Leuten
auf den Leim zu gehen.
Klein und verschämt am Rande- insbesondere von Regionalmessen
plaziert - finden sich immer wieder Stände mit Produkten zur nachträglichen
Dachbeschichtung von Dachsteinen, Dachziegeln, Faserzementplatten (Asbest)
und sogar Naturschiefer. Anhand kleiner Modellstände wird demonstriert,
wie einfach Reinigung und nachträgliche Beschichtung durchzuführen
sind.
Die Preise werden hierfür mit ca. 15 bis 20 €/m² angegeben.
Kokettiert wird mit dem deutschen Sauberkeitssyndrom. Suggeriert wird
alles Denkbare. Die Dachflächen wirken wieder wie neu, das Eindeckmaterial
hielte doppelt so lange, Beschichtungen würden einen Aufheizschutz
im Sommer gewährleisten und bessere Wärmedämmeigenschaften
im Winter verursachen, sogar der Schornsteinfeger könne diese Flächen
weitaus besser begehen als vorher.
Tenor fast aller Aussagen: Moose und Flechten runter; Acrylbeschichtung
rauf und schon hat man jahrzehnte lang Ruhe. Für alle Beschichtungen
werde eine Gewährleistung zwischen zwei und drei Jahren übernommen.
Kleine Messestände sind nur Spitzen eines Eisbergs. Längst
sind Drückerkolonnen, die das Blaue vom Himmel versprechen, unterwegs
und streichen die Dachlandschaft an!
Die Bewerbung des Pflegeleichten verschiebt sich deutlich wahrnehmbar
vom Waschmittelbereich in den Baubereich und suggeriert das wartungsfreie,
auf Dauer beständige Bauwerk, siehe auch andere sogenannte Selbstreinigungskräfte
von Materialien.
Eine große Bausparkasse teilt in ihrem Infodienst mit, dass Wärmedämmverbundsysteme,
die mit entsprechenden Beschichtungen selbstreinigend und wasserabhaltend
wirken, dennoch dampfdiffusionsoffen sind. Wir kennen diese Aussagen
auch aus früheren Zeiten im Zusammenhang mit Fassadenanstrichen,
die beim zweiten Anstrich die "Rolle rückwärts"
machten, weil sie dann eben nicht mehr dampfdiffusionsoffen waren. Wie
lange noch lassen wir uns solche Versprechungen bieten, ange-
sichts verpilzter Häuser, Kumulierung von Wohngiften und Zunahme
von allergenen Syndromen?
Ganz abgesehen davon, dass die Apolotogeten der nachträglichen
Beschichtung nicht in der Lage sind, zwischen Dachziegeln und anderen
Eindeckmaterialien zu unterscheiden.
Stellen wir uns einmal die Beschichtungsarbeitsgänge, durch "Fachpersonal"
auf dem Dach ausgeführt, vor: Die Dachfläche wird gereinigt.
Ob hier Dampfdruck oder Wasserdruck (bei Asbestdächern sowieso
verboten) eingesetzt wird, ist nachrangig. Bedeutend ist, dass bei verfalzten
Eindeckstoffen und auch im Überdeckungsbereich Substrate verbleiben.
Diese wären nur im Falle einer Umdeckung, also bei Freilage des
Ziegels, entfernbar. Die Beschichtung wird aufgebracht - besser gesagt,
eine wässrige Farbe wird in der Regel aufgespritzt oder aufgepinselt.
Die meisten nachträglichen Beschichtungsmassen werden aus Acrylaten
hergestellt. Schon nach einem Jahr sind erfahrungsgemäß im
Bereich der Verfalzungen Ablösungen des Farbauftrages sichtbar,
bewirkt durch den fehlenden Kontakt des Anstrichs mit dem Untergrund.
Der Substrateinschluss ist hierfür die Ursache. Weiter Ursachen
sind: Filmabrisse in der Beschichtung im Fugenbereich: Eindringen von
Feuchte über die Kapillare
( Unterseite des Dachziegels ) und Feuchteeinwirkungen über sonstige
unverschlossene Bereiche. Diese eingedrungende Feuchte wirkt gewissermassen
als Trennschicht zwischen Trägermaterial und Beschichtung. Die
Beschichtung löst sich vom Trägermaterial zunächst in
Blasenform, später in größeren Filmteilen. Auch die
zugesicherte Farbechtheit kann nicht eingehalten werden. Nachträgliche
Acrylbeschichtungen können nicht auf Dauer UV-beständig sein.
Die Verblassungseffekte stellen sich schon nach kurzer Zeit ein ( ein
bis zwei Jahren ).
Eine weitere Oberflächenzerstörung der Beschichtung erfolgt
im Laufe der Zeit durch Bakterien, die sich überall dort einnisten,
wo Abplatzungen vorausgegangen sind.
Abschließend muss noch festgestellt werden, daß häufig
durch Reinigungsvorgänge und der damit verbundenen Dachbegehung
verborgene Schäden verursacht werden können, deren Auswirkungen
erst später festzustellen sind und für die dann niemand herangezogen
werden kann.
Fazit:
Nachträgliche Beschichtungen sind im Zusammenhang mit den keramischen
Eigenschaften des Dachziegels als überflüssig und sogar schädlich
einzustufen. Schädlich deshalb, weil die vom Hersteller zugesicherte
Frostbeständigkeit des Dachziegels durch Veränderung der Kapillarsituation
und Störung des Feuchteaustausches nicht mehr gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus verunglimpfen die stumpfen oder durch
Umwelteinflüsse stumpf werdenen Farben die Ästhetik des Ziegeldachs.
Beschichtungen sind zudem als nicht nachhaltig dauerhaft einzustufen,
da sie in der Regel die zugesicherten Gewährleistungsphasen kaum
überstehen.
Bei den werblichen Versprechungen ist äußerste Skepsis geboten.
10 Punkte zu nachträglichen Beschichtungen
1.Nachträgliche Beschichtungen, z. B. auf Basis von Acrylaten,
können die keramischen Eigenschaften des Dachziegels negativ beeinflussen,
beispielsweise Abtrocknungsverhalten, Frostbeständigkeit.
Kleinere nachträgliche Farbaufträge, z. B. an Schnittkanten
etc., sind hiervon ausgenommen.
2.Die UV-Beständigkeit von nachträglichen Beschichtungen ist
im Regelfall nicht nachgewiesen.
3. Verbesserung der Lebensdauer, des Wärmeschutzes, etc. sind reine
Behauptungen.
4.Nachträgliche Beschichtungen fürhen zu stumpf wirkenden
Erscheinungsbildern der eingedeckten Fläche,
5.Die Farbechtheit wird angezweifelt.
6.Die werblichen Aussagen entsprechender Produkte sind nicht nachvollziehbar
und zum Teil ohne Nachweis.
7.Prüfzeugnisse oder Produktdatenblätter liegen entweder nicht
vor oder enthalten Behauptungen.
8.Nachträgliche Beschichtungen werden häufig von Drückerkolonnen
aufgebracht, die von der Gewährleistung her nicht in Anspruch genommen
werden können.
9.Reinigungsvorgänge auf dem Dach führen erfahrungsgemäß
zu mehr Schäden, als sich diese durch Grünbildung einstellen
würden.
10.Auf Dachziegeln haben nachträgliche Beschichtungen nichts zu
suchen.
Soweit der Artikel der Arge Ziegedach.
Nun mag jemand sagen, "naja, die wollen doch nur neue Ziegel verkaufen."
Unsere eigenen Erfahrungen decken sich mit den oben beschriebenen Erkenntnissen.
Die planungsgruppe dach ist aber völlig Produktunabhängig,
hätte also keine negativen Folgen bei einer Verneinung des Artikels
zu befürchten.
Die Methoden dieser Dachbeschichter werden immer dreister. Vor allem
ältere Mitbürger unterliegen oftmals diesen Betrügern.
Mir selbst wollte man auf Anfrage sogar ein Asbesthaltiges Wellplattendach
mit einem Hochdruckreiniger reinigen. Auf meinen Einwand, dass das doch
verboten sei, wurde mir entgegnet, die Vorschriften ( hier die TRRGS
519 ) seinen gelockert worden, eine strafbare Handlung läge demnach
nicht vor.
DAS STIMMT NICHT!!
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